Norm
ABGB §169 aRechtssatz
Der außerehelichen kommt Mutter nach den österreichischen Gesetzen keine Einflußnahme auf die Auswahl des Vormundes zu. Die §§ 196 ff ABGB finden lediglich auf eheliche Kinder Anwendung. Die Bestimmung des § 169 ABGB betrifft lediglich die der außerehelichen Mutter gegenüber dem Vater zustehende Befugnis zur Erziehung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048461Dokumentnummer
JJR_19620912_OGH0002_0060OB00216_6200000_001