RS OGH 1979/5/30 7Ob202/62, 8Ob80/77, 7Ob32/78, 3Ob523/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1962
beobachten
merken

Rechtssatz

Befreit der Versicherer den haftpflichtigen Versicherungsnehmer dadurch von seiner Schuld, daß er den Geschädigten befriedigt, so geht die Schadenersatzforderung gegen den Schuldtragenden auf ihn über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0081219

Dokumentnummer

JJR_19620912_OGH0002_0070OB00202_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten