Norm
ABGB §1052 B3Rechtssatz
Der Geschäftsherr hat dem Dritten das Kraftfahrzeug nicht herausgegeben, wenn er dieses einem Autohändler zum "komissionsweisen Verkauf ohne Fristsetzung im Sinne des § 1086 ABGB übergeben und sich die Übergabe der Kraftfahrzeugpapiers bis zur Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, der Autohändler sich aber weigert, ihm den bereits erhaltenen Kaufpreis zu überweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025275Dokumentnummer
JJR_19620913_OGH0002_0050OB00171_6200000_001