RS OGH 1962/9/13 5Ob171/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1962
beobachten
merken

Norm

ABGB §1052 B3
ABGB 31086

Rechtssatz

Der Geschäftsherr hat dem Dritten das Kraftfahrzeug nicht herausgegeben, wenn er dieses einem Autohändler zum "komissionsweisen Verkauf ohne Fristsetzung im Sinne des § 1086 ABGB übergeben und sich die Übergabe der Kraftfahrzeugpapiers bis zur Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, der Autohändler sich aber weigert, ihm den bereits erhaltenen Kaufpreis zu überweisen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 171/62
    Entscheidungstext OGH 13.09.1962 5 Ob 171/62
    Veröff: RZ 1962,276

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025275

Dokumentnummer

JJR_19620913_OGH0002_0050OB00171_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten