Rechtssatz
Die Frist des Pkt XIII des KollV für die Handelsarbeiter Österreichs wird durch den Postenlauf nicht verlängert.Die Frist des Pkt römisch dreizehn des KollV für die Handelsarbeiter Österreichs wird durch den Postenlauf nicht verlängert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche, Ansprüche, Geltendmachung, vorzeitige Auflösung, Austritt, Entlassung, Verjährung, Verfall, Fallfrist, Ausschluß, Präklusion, Präklusivfrist, Berechnung, Einrechnung, SatzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029739Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0040OB00101_6200000_001