Rechtssatz
Neben dem Begehren auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses ist die weitere Feststellung, daß Entlohnung nach einer bestimmten Entlohnungsgruppe gebühre, zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039138Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0040OB00079_6200000_001