RS OGH 1962/10/9 8Ob301/62, 2Ob507/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1962
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Norm

ABGB §897
ABGB §983
ABGB §1054

Rechtssatz

Der Abschluss eines Kaufvertrages, mit dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einen Kredit zur Bezahlung des Kaufpreises zu beschaffen, ist als ein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft anzusehen, wenn die Vertragsteile den Kauf von der Kreditbeschaffung abhängig gemacht haben.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 301/62
    Entscheidungstext OGH 09.10.1962 8 Ob 301/62
  • 2 Ob 507/83
    Entscheidungstext OGH 22.03.1983 2 Ob 507/83
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0017505

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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