RS OGH 1962/10/10 1Ob206/62

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Veröffentlicht am 10.10.1962
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Norm

ABGB §830 B5
ABGB §841

Rechtssatz

Bei der außergerichtlichen Realteilung einer im Miteigentum zweier Personen stehenden Liegenschaft wird jeder Miteigentümer in Ansehung des ihm zufallenden Realteiles Rechtsnachfolger in die darauf fallende Miteigentumsquote des anderen Miteigentümers. Insoweit ist die Realteilung auch ein Eigentumstitel zum Alleineigentum.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 206/62
    Entscheidungstext OGH 10.10.1962 1 Ob 206/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015648

Dokumentnummer

JJR_19621010_OGH0002_0010OB00206_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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