RS OGH 1962/10/25 5Ob253/62

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Veröffentlicht am 25.10.1962
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Norm

AußStrG §16 BIII2a
AußStrG §106
GewO 1973 §56

Rechtssatz

Zwar ist das Recht zum Gewerbebetrieb im Sinne des § 56 Abs 4 und Abs 5 GewO mit dem Rechte am Unternehmen nicht wesensgleich, doch liegt in der Annahme, der Idealwert seines Kaminfegerunternehmens erschöpfe sich im konkreten Fall in der Konzession und sei nicht in das Inventar aufzunehmen, keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 253/62
    Entscheidungstext OGH 25.10.1962 5 Ob 253/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0099168

Dokumentnummer

JJR_19621025_OGH0002_0050OB00253_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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