Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Wird die Klage auf Zinsen und Kosten eingeschränkt, sinkt der Streitwert auf Null (§ 54 Abs 2 JN). Es ist daher eine Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig.Wird die Klage auf Zinsen und Kosten eingeschränkt, sinkt der Streitwert auf Null (Paragraph 54, Absatz 2, JN). Es ist daher eine Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042793Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022