Norm
ABGB §929Rechtssatz
Zur Frage, ob und wie weit die Erklärung, es werde der Kaufgegenstand im besichtigten Zustand geliefert und verkauft und es werden nachträgliche Reklamationen nicht anerkannt, bei Annahme dieser Erklärung durch den Käufer einen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0018572Dokumentnummer
JJR_19621112_OGH0002_0080OB00328_6200000_001