Norm
ABGB §869Rechtssatz
Wird von einer Person als angeblicher Bote eine angebliche rechtsgeschäftliche Erklärung einer bestimmten Person an einen bestimmten Erklärungsempfänger überbracht, dann kann sich der letztere gegenüber demjenigen, der diese Erklärung angeblich abgegeben haben soll, auf diese Erklärung nicht berufen, wenn eine solche rechtsgeschäftliche Erklärung überhaupt nicht abgegeben wurde. Es sind die Irrtumsregeln in diesem Falle nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0014732Dokumentnummer
JJR_19621112_OGH0002_0080OB00303_6200000_001