RS OGH 1962/11/12 8Ob303/62 (8Ob304/62), 6Ob552/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1962
beobachten
merken

Norm

ABGB §869
ABGB §871 A
ABGB §1017

Rechtssatz

Wird von einer Person als angeblicher Bote eine angebliche rechtsgeschäftliche Erklärung einer bestimmten Person an einen bestimmten Erklärungsempfänger überbracht, dann kann sich der letztere gegenüber demjenigen, der diese Erklärung angeblich abgegeben haben soll, auf diese Erklärung nicht berufen, wenn eine solche rechtsgeschäftliche Erklärung überhaupt nicht abgegeben wurde. Es sind die Irrtumsregeln in diesem Falle nicht anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0014732

Dokumentnummer

JJR_19621112_OGH0002_0080OB00303_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten