Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Wenn ein leitender Angestellter mit einem Monatsbezug von 12000,-- S, vertragsmäßig Anspruch auf Benützung eines Kraftwagens für Geschäftszwecke hat, monatlich zweihundertfünfzig Privatkilometer als Geschäftskilometer verrechnet, kann der Entlassungsgrund des § 27 Z1 AngG nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden.Wenn ein leitender Angestellter mit einem Monatsbezug von 12000,-- S, vertragsmäßig Anspruch auf Benützung eines Kraftwagens für Geschäftszwecke hat, monatlich zweihundertfünfzig Privatkilometer als Geschäftskilometer verrechnet, kann der Entlassungsgrund des Paragraph 27, Z1 AngG nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Dienstwagen, Dienstfahrzeug, Privatfahrt, falsche Abrechnung, Verrechnung, Firmenwagen, Auto, Pkw, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029750Dokumentnummer
JJR_19621113_OGH0002_0040OB00127_6200000_001