RS OGH 2023/4/18 7Ob283/62; 4Ob598/87; 4Ob541/89; 6Ob671/90; 4Ob82/92; 4Ob132/93; 4Ob168/93; 4Ob197/

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Veröffentlicht am 14.11.1962
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BII
  1. ABGB § 1330 heute
  2. ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei einer Vermengung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen ist das Überwiegen dafür entscheidend, ob die Gesamtäußerung noch als Werturteil, oder ob sie als Tatsachenvorbringen angesehen werden muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0032280

Im RIS seit

14.11.1962

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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