Rechtssatz
Ist der Übergang der Ersatzforderung des Versicherungsnehmers auf den Versicherer nach § 67 Abs 2 VersVG ausgeschlossen, kann der Versicherer auch nicht nach § 1042 ABGB gegen den Schädiger Regreß nehmen.Ist der Übergang der Ersatzforderung des Versicherungsnehmers auf den Versicherer nach Paragraph 67, Absatz 2, VersVG ausgeschlossen, kann der Versicherer auch nicht nach Paragraph 1042, ABGB gegen den Schädiger Regreß nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0020140Dokumentnummer
JJR_19621128_OGH0002_0070OB00324_6200000_001