Norm
ABGB §697Rechtssatz
Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn zwar nicht geradezu der wörtlich zur Bedingung gemachte Fall, wohl aber dessen wirtschaftlicher Effekt eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015335Dokumentnummer
JJR_19621128_OGH0002_0070OB00306_6200000_001