Norm
ABGB §1068Rechtssatz
Ein zur Sicherung des § 31 a WWG vereinbartes Wiederkaufsrechts ist nur dann gegeben, wenn der Wohnungseigentümer einen entsprechenden Grund hiefür setzt, selbst wenn dies in der Vereinbarung selbst nicht zum Ausdruck gebracht ist (1 Ob 406/58, 6 Ob 95/58).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0038373Dokumentnummer
JJR_19621205_OGH0002_0070OB00327_6200000_004