Norm
ABGB §1247Rechtssatz
Für die Frage des Schenkungswiderrufes nach § 1247 ABGB kommt es nicht darauf an, welchen Verlobten das größere Verschulden an der Auflösung des Verlöbnisses trifft, sondern nur darauf, daß die Ehe ohne Verschulden des die Schenkung zurückfordernden Teiles nicht zustandegekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025629Dokumentnummer
JJR_19621212_OGH0002_0010OB00258_6200000_001