RS OGH 1962/12/12 1Ob258/62

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Veröffentlicht am 12.12.1962
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Norm

ABGB §1247

Rechtssatz

Für die Frage des Schenkungswiderrufes nach § 1247 ABGB kommt es nicht darauf an, welchen Verlobten das größere Verschulden an der Auflösung des Verlöbnisses trifft, sondern nur darauf, daß die Ehe ohne Verschulden des die Schenkung zurückfordernden Teiles nicht zustandegekommen ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 258/62
    Entscheidungstext OGH 12.12.1962 1 Ob 258/62
    Veröff: EvBl 1963/201 S 291

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025629

Dokumentnummer

JJR_19621212_OGH0002_0010OB00258_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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