RS OGH 1962/12/21 8Ob375/62

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Veröffentlicht am 21.12.1962
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Norm

ABGB §156 Abs2 Ca

Rechtssatz

Daß dem Mann bei Erlangung der Kenntnis von den für die Unehelichkeit sprechenden Umständen die aus diesen Umständen sich ergebende Unmöglichkeit der Zeugung nicht bewußt wurde, ist auf den Fristbeginn ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 375/62
    Entscheidungstext OGH 21.12.1962 8 Ob 375/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048189

Dokumentnummer

JJR_19621221_OGH0002_0080OB00375_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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