Norm
ABGB §156 Abs2 CaRechtssatz
Daß dem Mann bei Erlangung der Kenntnis von den für die Unehelichkeit sprechenden Umständen die aus diesen Umständen sich ergebende Unmöglichkeit der Zeugung nicht bewußt wurde, ist auf den Fristbeginn ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048189Dokumentnummer
JJR_19621221_OGH0002_0080OB00375_6200000_001