RS OGH 2020/8/25 6Ob340/62, 5Ob294/63, 7Ob305/64, 6Ob157/65, 5Ob48/68, 5Ob104/72, 1Ob180/72, 6Ob71/7

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Veröffentlicht am 09.01.1963
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Rechtssatz

Ein ohne Einhaltung der Schriftform abgeschlossener Vertrag auf Einräumung des Wohnungseigentums ist zwischen den Parteien selbst weder als Hauptvertrag noch als Vorvertrag verbindlich und berechtigt nicht zur Klage auf Vertragsabschluss, Unterfertigung des Vertrages oder Einräumung des Wohnungseigentums.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0017224

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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