Norm
ABGB §46Rechtssatz
Schenkung einer Liegenschaftshälfte zwischen Brautleuten unter der auflösenden Bedingung des Nichtzustandeskommens der Ehe: Der Geschenkgeber (Bräutigam) kann sich auf einen etwa von ihm herbeigeführten Eintritt der auflösenden Bedingung dann nicht berufen, wenn dies ohne ein (von ihm nachzuweisendes) berechtigtes Interesse geschehen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009389Dokumentnummer
JJR_19630109_OGH0002_0060OB00339_6200000_001