RS OGH 1963/1/9 6Ob339/62

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Veröffentlicht am 09.01.1963
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Norm

ABGB §46
ABGB §699
ABGB §1247

Rechtssatz

Schenkung einer Liegenschaftshälfte zwischen Brautleuten unter der auflösenden Bedingung des Nichtzustandeskommens der Ehe: Der Geschenkgeber (Bräutigam) kann sich auf einen etwa von ihm herbeigeführten Eintritt der auflösenden Bedingung dann nicht berufen, wenn dies ohne ein (von ihm nachzuweisendes) berechtigtes Interesse geschehen wäre.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 339/62
    Entscheidungstext OGH 09.01.1963 6 Ob 339/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009389

Dokumentnummer

JJR_19630109_OGH0002_0060OB00339_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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