RS OGH 1963/1/23 7Ob365/62

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Veröffentlicht am 23.01.1963
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Norm

VersVG §35
VersVG §69

Rechtssatz

Wenn der Versicherungsnehmer nach Veräußerung des kaskoversicherten Wagens mit dem gleichen Versicherer einen Versicherungsvertrag für den von ihm angeschafften Ersatzwagen unter Einrechnung einer Vergütung aus dem alten Vertrag abschließt, so liegt ein neuer Vertrag vor und keine Modifikation des alten.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 365/62
    Entscheidungstext OGH 23.01.1963 7 Ob 365/62
    Veröff: VersR 1964,1283 (mit Anmerkung von Wahle)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0080236

Dokumentnummer

JJR_19630123_OGH0002_0070OB00365_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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