Norm
ABGB §156 ARechtssatz
Das in einem Ehebruch gezeugte Kind hat gegen seinen natürlichen Vater bezüglich der Vertretungskosten im Illegitimitätsprozeß - zumindest solange es dieselben nicht selbst bezahlt hat - keinen unmittelbaren Schadenersatzanspruch wegen des vom natürlichen Vater begangenen Ehebruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0048158Dokumentnummer
JJR_19630130_OGH0002_0060OB00338_6200000_001