Norm
ABGB §467Rechtssatz
Ein an einer Hypothekarforderung bestehendes ( nicht einverleibtes ) Pfändungspfandrecht steht der Klage des Liegenschaftseigentümers, der den Forderungsbetrag zugunsten des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers zu Gericht erlegt hat, bloß gegen den Verpflichteten auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung der Hypothek nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015190Dokumentnummer
JJR_19630205_OGH0002_0080OB00369_6200000_001