RS OGH 1963/2/5 8Ob369/62

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Veröffentlicht am 05.02.1963
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Norm

ABGB §467
ABGB §469

Rechtssatz

Ein an einer Hypothekarforderung bestehendes ( nicht einverleibtes ) Pfändungspfandrecht steht der Klage des Liegenschaftseigentümers, der den Forderungsbetrag zugunsten des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers zu Gericht erlegt hat, bloß gegen den Verpflichteten auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung der Hypothek nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 369/62
    Entscheidungstext OGH 05.02.1963 8 Ob 369/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015190

Dokumentnummer

JJR_19630205_OGH0002_0080OB00369_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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