Norm
ABGB §163 H5Rechtssatz
In Mehrmann - Fällen ist die erbbiologische Untersuchung grundsätzlich mit allen Männern durchzuführen, außer es hat sich bereits bei einem von ihnen ein voller, positiver Vaterschaftsbeweis ergeben, der die Vaterschaft jedes anderen Mannes ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0048618Dokumentnummer
JJR_19630207_OGH0002_0050OB00332_6200000_001