RS OGH 1963/2/7 5Ob310/62

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Veröffentlicht am 07.02.1963
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Norm

ABGB §761
AußStrG §180

Rechtssatz

Wird dem Alleinerben auf Grund testamentarischer Erbfolge der Nachlaß eingeantwortet und findet sich nach dessen Tod ein die ursprüngliche letztwillige Anordnung widerrufendes Testament, in dem dem bisherigen Alleinerben als Miterben das Übernahmsrecht eingeräumt wird, hat der Erbschaftskläger nachzuweisen, daß das Übernahmsrecht vom Berechtigten bei seinen Lebzeiten nicht ausgeübt worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 310/62
    Entscheidungstext OGH 07.02.1963 5 Ob 310/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0008432

Dokumentnummer

JJR_19630207_OGH0002_0050OB00310_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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