Norm
KO §6 Abs1Rechtssatz
Rechtsstreitigkeiten wegen Unterlassung einer bestimmten Firmenbezeichnung nach § 9 UWG sind Rechtsstreitigkeiten, welche im Sinne des § 6 Abs 1 KO die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken; das gleiche gilt von Streitigkeiten über markenrechtliche Ansprüche, mögen sie sich auch auf das UWG stützen.Rechtsstreitigkeiten wegen Unterlassung einer bestimmten Firmenbezeichnung nach Paragraph 9, UWG sind Rechtsstreitigkeiten, welche im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, KO die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken; das gleiche gilt von Streitigkeiten über markenrechtliche Ansprüche, mögen sie sich auch auf das UWG stützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0064022Dokumentnummer
JJR_19630212_OGH0002_0040OB00303_6300000_003