Norm
MuttSchG §12Rechtssatz
Eine unbegründete Entlassung, die während der Dauer des Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes nach dem MuttSchG ausgesprochen wird, hat nicht die Wirkung, daß das Dienstverhältnis mit Ablauf des genannten Zeitraumes aufgelöst wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0070847Im RIS seit
12.02.1963Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025