RS OGH 2025/9/23 4Ob148/62; 4Ob1/74; 9ObA40/92; 9ObA30/92; 8ObA233/94; 9ObA57/25k

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Veröffentlicht am 12.02.1963
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Norm

MuttSchG §12

Rechtssatz

Eine unbegründete Entlassung, die während der Dauer des Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes nach dem MuttSchG ausgesprochen wird, hat nicht die Wirkung, daß das Dienstverhältnis mit Ablauf des genannten Zeitraumes aufgelöst wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0070847

Im RIS seit

12.02.1963

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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