RS OGH 1963/2/12 8Ob10/63

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Veröffentlicht am 12.02.1963
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Norm

ABGB §480
ABGB §847

Rechtssatz

Die Grunddienstbarkeit erlischt auch ohne bücherliche Eintragung hinsichtlich einer Liegenschaft, wenn die von der Dienstbarkeit betroffene Grundfläche bei einer Grenzregulierung zum Nachbargrundstück dazugeschlagen wird, das im Grundbuch ebenfalls als dienendes Gut aufscheint, selbst wenn der Dienstbarkeitsberechtigte der Grenzneufestsetzung nicht beigezogen wurde; der Berechtigte darf fürderhin vom belasteten Eigentümer errichteten Hindernissen nicht mehr auf die freigewordene Liegenschaft ausweichen ( Mehrheitsbeschluß ).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 10/63
    Entscheidungstext OGH 12.02.1963 8 Ob 10/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015150

Dokumentnummer

JJR_19630212_OGH0002_0080OB00010_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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