Norm
JN §1 DVIa2Rechtssatz
Vorprozessuale Kosten können auch dann nicht mit Klage geltend gemacht werden, wenn das Kapital bereits bezahlt, aber noch die Verzugszinsen aushaften und eingeklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0035747Dokumentnummer
JJR_19630212_OGH0002_0080OB00017_6300000_001