RS OGH 1963/2/20 6Ob346/62, 6Ob21/66

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Veröffentlicht am 20.02.1963
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Norm

ABGB §91 C4

Rechtssatz

Wird eine Vereinbarung der Ehegatten über die Heranziehung des eigenen Einkommens zur Unterhaltsdeckung mit einer Vereinbarung über das gemeinsame Sparen für eine gemeinsame Wohnung gekoppelt, so wird die Unterhaltsvereinbarung durch die Preisgabe des Projektes, auf die Wohnung zu sparen, hinfällig und es liegt ein Unterhaltsverzicht nicht vor.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 346/62
    Entscheidungstext OGH 20.02.1963 6 Ob 346/62
    Veröff: EvBl 1963/353 S 490
  • 6 Ob 21/66
    Entscheidungstext OGH 02.02.1966 6 Ob 21/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047049

Dokumentnummer

JJR_19630220_OGH0002_0060OB00346_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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