RS OGH 1963/2/27 1Ob244/62

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Veröffentlicht am 27.02.1963
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Rechtssatz

Die in allfälligen Schadenersatzprozessen nach Verkehrsunfällen dem Beklagten immer zustehende Möglichkeit, Mitverschulden oder Alleinverschulden des Klägers einzuwenden, kann die Verjährung des klägerischen Schadenersatzanspruches weder ganz noch teilweise hemmen. Das gilt sogar dann, wenn gegen den Kläger ein Strafurteil ergangen ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 244/62
    Entscheidungstext OGH 27.02.1963 1 Ob 244/62
    Veröff: ZVR 1963/151 S 158

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0023556

Dokumentnummer

JJR_19630227_OGH0002_0010OB00244_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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