Norm
ZPO §411 AaRechtssatz
Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der ein Vertragspartner in Zuhaltung eines Vertrages zur Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft zugunsten des anderen Vertragspartner verurteilt worden ist, hindert nicht eine Klage des Verurteilten, der diesen Vertrag nachträglich wegen Wuchers anficht und nun seinerseits die Verurteilung des Gegners zur Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes an der gleichen Liegenschaft für sich begehrt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0041410Dokumentnummer
JJR_19630306_OGH0002_0010OB00004_6300000_001