RS OGH 2011/5/24 1Ob22/63, 1Ob5/89, 1Ob25/91, 1Ob96/11s

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Veröffentlicht am 06.03.1963
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Rechtssatz

Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens, der klagende Partei stehe gegen die beklagte Republik Österreich auf Grund des AHG ein Ersatzanspruch bezüglich der der Klägerin in einem bestimmten Zollverfahren vorgeschriebenen Eingangsabgaben zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0038881

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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