Norm
ABGB §974Rechtssatz
Durch ein Verbot der Exekutionsführung kann nicht ein Gegenrecht, nämlich ein Benützungsrecht der Klägerin an der Wohnung erzeugt werden, das dem Recht des Alleineigentümers auf freie Verfügung über die Wohnung entgegenstünde (vgl Ehrenzweig II/1 S 625).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000867Dokumentnummer
JJR_19630313_OGH0002_0030OB00032_6300000_001