RS OGH 1963/3/14 IIZR172/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1963
beobachten
merken

Norm

VersVG §23
VersVG §25
VersVG §61

Rechtssatz

Verzichtet bei der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung der Versicherer gegenüber einem Finanzierungsinstitut "auch den Einwand aus § 61 VersVG bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles", so entfällt damit nicht auch die Berufung des Versicherers auf seine Leistungsfreiheit wegen einer Gefahrerhöhung, die zum Eintritt des Versicherungsfalles geführt hat.

Veröff: VersR 1963,429

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103667

Dokumentnummer

JJR_19630314_AUSL000_0020ZR00172_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten