Norm
ABGB §923Rechtssatz
Wird eine bestimmte Eigenschaft eines Kraftfahrzeuges zugesagt, dann ist bei Fehlen dieser zugesicherten Eigenschaft das Fahrzeug als mit einem Hauptmangel, also mit einem den ordentlichen Gebrauch hindernden Mangel, behaftet anzusehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PKWEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0018518Dokumentnummer
JJR_19630326_OGH0002_0080OB00074_6300000_001