RS OGH 1963/3/26 8Ob76/63

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Veröffentlicht am 26.03.1963
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Norm

ABGB §848a

Rechtssatz

Eine Verlegung einer Servitut kann nicht auf § 848 a ABGB gegründet werden, wenn Anlaß zur Verlegung nicht die Teilung des dienenden oder herrschenden Grundstückes, sondern die geänderte Projektierung des öffentlichen Straßennetzes ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015846

Dokumentnummer

JJR_19630326_OGH0002_0080OB00076_6300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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