RS OGH 1963/3/27 5Ob84/63

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Veröffentlicht am 27.03.1963
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Norm

EO §223 Abs1

Rechtssatz

Auch wenn der Rücktritt von dem Begehren auf Barzahlung ohne ausdrückliche Erklärung der Befreiung des früheren Schuldners erfolgt, übernimmt der Ersteher die Schuld, wenn der geschuldete Betrag im Verteilungsbeschluß zur Berichtigung durch Übernahme zugewiesen wurde.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 84/63
    Entscheidungstext OGH 27.03.1963 5 Ob 84/63
    EvBl 1963/432 S 578

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0003675

Dokumentnummer

JJR_19630327_OGH0002_0050OB00084_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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