Norm
ABGB §30Rechtssatz
§ 40 ABGB ist zur Auslegung des im § 55 StG erwähnten Begriffes der Familie heranzuziehen. Die Lebensgefährtin und deren Sohn können aber, wenngleich insbesonders der Lebensgefährtin in verschiedenen Sondergesetzen ein gewisser Schutz gewährt wird, nicht als zur Familie gehörig angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009307Dokumentnummer
JJR_19630401_OGH0002_0120OS00035_6300000_001