Norm
ABGB §1040Rechtssatz
Wird ein im Miteigentum stehendes Einfamilienhaus von einer Miteigentümerin und deren Gatten unentgeltlich bewohnt, steht diesen kein Anspruch auf Ersatz der notwendigen oder nützlichen Aufwendungen auf dieses Haus zu, wenn die Mehrheit der Miteigentümer zwar gegen die Vornahme der Arbeiten auf dessen Kosten keinen Einwand erhoben, aber erklärt haben, daß für sie hiedurch keine finanzielle Belastung eintreten dürfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0024971Dokumentnummer
JJR_19630423_OGH0002_0080OB00103_6300000_001