Norm
AHG §1 EbRechtssatz
In Amtshaftungsfällen finden die allgemeinen Regeln des Schadenersatzes Anwendung, sodaß für alle Fälle, in denen gebotenes Verhalten nicht beobachtet wurde, eine Umkehrung der Beweislast eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0049910Dokumentnummer
JJR_19630424_OGH0002_0010OB00047_6300000_003