Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Der Tatbestand des § 9 UWG ist nicht schon dann gegeben, wenn die Marke eines und desselben Unternehmens mit einer früher von diesem selben Unternehmen gebrauchten Marke verwechselt werden kann ("Guerlain" - "MA-GE-PA", "MGP").Der Tatbestand des Paragraph 9, UWG ist nicht schon dann gegeben, wenn die Marke eines und desselben Unternehmens mit einer früher von diesem selben Unternehmen gebrauchten Marke verwechselt werden kann ("Guerlain" - "MA-GE-PA", "MGP").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0079299Dokumentnummer
JJR_19630430_OGH0002_0040OB00313_6300000_002