RS OGH 2019/1/30 8Ob102/63, 7Ob159/70, 5Ob109/71, 7Ob639/80, 1Ob524/85, 7Ob538/88 (7Ob539/88, 7Ob540

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Veröffentlicht am 30.04.1963
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Rechtssatz

Eine der Unmöglichkeit der Leistung gleichkommende Unerschwinglichkeit liegt vor, wenn die Leistung unvernünftig und wirtschaftlich sinnlos wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0034088

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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