Norm
ZPO §528 C4Rechtssatz
Keine Anfechtbarkeit des Beschlusses, mit dem das Rekursgericht aus Anlaß des Rekurses gegen die Zurückweisung der Klage wegen Streitanhängigkeit das Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage zurückgewiesen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0044146Dokumentnummer
JJR_19630430_OGH0002_0080OB00110_6300000_001