Norm
ABGB §1400 BRechtssatz
Es liegt im Wesen des Dokumentenakkreditivgeschäftes, daß sich die Banken nicht mit den Waren, sondern mit den Dokumenten befassen und sich genau vergewissern müssen, ob diese Dokumente äußerlich in Ordnung sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0032917Dokumentnummer
JJR_19630508_OGH0002_0060OB00121_6300000_001