RS OGH 1963/5/10 Rkv3/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1963
beobachten
merken

Norm

AuffOG §3 Abs1
3.RStG §14 Abs1
3.RStG §14 Abs5

Rechtssatz

Keine Legitimation der Sammelstelle A, wenn der Rückstellungsantrag wegen Unzuständigkeit der Rückstellungskommission zurückgewiesen wurde, weil ein Treuhandverhältnis vorlag und auch die auf das Treuhandverhältnis gestützte Klage abgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

  • Rkv 3/63
    Entscheidungstext OGH 10.05.1963 Rkv 3/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0051468

Dokumentnummer

JJR_19630510_OGH0002_000RKV00003_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten