Norm
AuffOG §3 Abs1Rechtssatz
Keine Legitimation der Sammelstelle A, wenn der Rückstellungsantrag wegen Unzuständigkeit der Rückstellungskommission zurückgewiesen wurde, weil ein Treuhandverhältnis vorlag und auch die auf das Treuhandverhältnis gestützte Klage abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0051468Dokumentnummer
JJR_19630510_OGH0002_000RKV00003_6300000_001