RS OGH 1963/5/28 8Ob148/63

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Veröffentlicht am 28.05.1963
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Norm

ABGB §92 B
1.DVEheG §51
  1. ABGB § 92 heute
  2. ABGB § 92 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Nicht aus jeder Eheverfehlung des Mannes, welche die Frau berechtigen würde, die Scheidung der Ehe zu verlangen, kann die an der Ehe festhaltende Frau das Recht ableiten, die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft zu verweigern. Dies folgt auch aus der Bestimmung des § 51 der 1.DVEheG.Nicht aus jeder Eheverfehlung des Mannes, welche die Frau berechtigen würde, die Scheidung der Ehe zu verlangen, kann die an der Ehe festhaltende Frau das Recht ableiten, die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft zu verweigern. Dies folgt auch aus der Bestimmung des Paragraph 51, der 1.DVEheG.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 148/63
    Entscheidungstext OGH 28.05.1963 8 Ob 148/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047091

Dokumentnummer

JJR_19630528_OGH0002_0080OB00148_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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