Norm
WWG §15 Abs16Rechtssatz
Für das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs 16 WWG reicht die allgemeine Zustimmung der Mieter, einen auf Grund der Bestimmungen des § 15 Abs 11 und 14 WWG zu errechnenden gesetzlich zulässigen Mietzins zu bezahlen, aus.Für das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne des Paragraph 15, Absatz 16, WWG reicht die allgemeine Zustimmung der Mieter, einen auf Grund der Bestimmungen des Paragraph 15, Absatz 11 und 14 WWG zu errechnenden gesetzlich zulässigen Mietzins zu bezahlen, aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0083154Dokumentnummer
JJR_19630530_OGH0002_0020OB00054_6300000_001