RS OGH 1963/6/18 5AZR146/62

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Veröffentlicht am 18.06.1963
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Norm

ABGB §1153 A
AktG §65

Rechtssatz

Hat ein Angestellter einer Aktiengesellschaft in deren Auftrag und für deren Rechnung eigene Aktien der Aktiengesellschaft zwecks Vornahme einer Zerstreuungsaktion erworben, so ist der Angestellte trotz des darin liegenden Verstoßes gegen § 65 Abs 6 AktG kraft seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht gehalten, die Zerstreuungsaktion durchzuführen. Er darf die unter Verstoß gegen § 65 Abs 6 AktG erworbenen Aktien nicht für sich behalten.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0104237

Dokumentnummer

JJR_19630618_AUSL000_005AZR00146_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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