Norm
ABGB §1156bRechtssatz
Eine Auslegung des § 1156 b Satz 2 ABGB dahin, daß der Dienstgeber eine erweiterte Entgeltspflicht über den Zeitpunkt der Lösung des Dienstverhältnisses hinaus nur treffe, wenn er von der Erkrankung des Dienstnehmers Kenntnis hatte, ist abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0025781Dokumentnummer
JJR_19630625_OGH0002_0040OB00047_6300000_001